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Zittau: Untersuchungshaftbefehl gegen Tunesier

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Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz am 8. Mai 2015 einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen 21-Jährigen Tunesier erlassen, dem versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen wird.

Danach ist der Mann dringend verdächtig, am 7. Mai 2015 gegen 2 Uhr im Treppenhaus des Asylbewerberheimes in Zittau, Sachsenstraße, einen 31-jährigen Landsmann nach einer vorangegangenen wörtlichen und tätlichen Auseinandersetzung mit Faustschlägen, Fußtritten und unter Einsatz einer zerbrochenen Wodkaflasche derart massiv attackiert und verletzt zu haben, dass Lebensgefahr eintrat. Nur durch sofortige medizinische Hilfe konnte das Opfer, das zur Behandlung nach Dresden geflogen werden musste, seine schweren Schädelverletzungen überleben und ein Erstickungstod durch Einatmung von Blut verhindert werden.

Auch nach seiner Festnahme agierte der Tatverdächtige weiter aggressiv. Weil er sich ihm angelegtes Verbandsmaterial abriss und in der Zelle mehrfach selbst verletzte, wurde der wiederholte Einsatz eines Notarztes erforderlich und der Beschuldigte schließlich zur Ruhigstellung fixiert.

Der Nachweis der dem 21-Jährigen angelasteten Tat gestaltete sich unproblematisch, da das gesamte Handlungsgeschehen von den im Flur des Asylbewerberheimes installierten Videoanlagen aufgezeichnet wurde.

Mit der Begutachtung der Verletzungen von Tatverdächtigem und Opfer wurde die Rechtsmedizin aus Dresden beauftragt.

Die Mordkommission der Kriminalpolizeiinspektion Görlitz hat die Ermittlungen übernommen.

Totschlag ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren bedroht. (PD Görlitz | Symbolbild)


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